Die Vorurteile, die es gegenüber dem Immobilienmakler gibt, sind kurz zusammengefasst: der Makler zeigt das Haus bzw. die Wohnung her und verlangt für diese (anscheinend) kurze Zeit seiner Tätigkeit dafür auch noch viel Geld. Der Verkäufer einer Immobilie revidiert dann spätestens seine Meinung, wenn er nach Monaten der Selbstsuche, nach den diversen frustrierenden Gesprächen mit Interessenten, nach diversen Besichtigungen von Interessenten ohne Geld, noch immer keinen Käufer für sein Objekt gefunden hat. Jetzt beginnt der Verkäufer zu erkennen, daß ein Profi vielleicht doch effizienter gearbeitet hätte.
Immobilien zu makeln ist ein reglementiertes Gewerbe, das heißt, nicht jeder darf makeln und jener, der makelt, hat seine Befähigung der Gewerbehörde nachgewiesen. Diese Befähigung hat er durch eine große und schwierige Prüfung, durch Fachwissen, durch Erfahrung, etc. erworben. Trifft der Verkäufer auf einen Makler, wird ihm dieser zumindest durch Übergabe seiner Visitenkarte seine Firma und seinen Maklerstatus nachweisen.
Der Makler ist das Bindeglied zwischen Käufer und Verkäufer, Mieter und Vermieter, Pächter und Verpächter. Er bringt bildlich gesprochen Angebot und Nachfrage zusammen. Er ist Berater und Partner. Er hat den Überblick über den Markt und setzt dementsprechende Marketing - und Werbemaßnahmen. Der Makler kennt den Wert des Objektes und weiß auch, welchen Preis er lukrieren kann. Seine Tätigkeitsfeld betrifft unter anderem: Grundstücke, Wohnungen, Häuser, Zinshäuser, Geschäftsräume, Durchführung von Versteigerungen von Liegenschaften.
Beim schlichten Maklervertrag beauftragt der Vermieter/Verkäufer den Makler meistens schriftlich oder aber auch mündlich mit der Veräußerung eines Objektes. Beim schlichten Maklervertrag kann der Vermieter/Verkäufer mehrere Makler beauftragen. Keiner der Makler ist aber verpflichtet, größere Aktivitäten zu setzen oder überhaupt aktiv zu werden. Der Vertrag zwischen Makler und Kunden hat keine Befristung.
Ein Alleinvermittlungsauftrag hat schriftlich zu erfolgen und ist meist auf ein halbes Jahr befristet. Der große Vorteil für den Abgeber ist, daß der Makler nachweislich aktiv tätig sein muß. Ein Makler hat Kontakt mit Kollegen, denen er das Objekt anbieten kann. Interessenten sehen den Makler, der einen Alleinvermittlungsauftrag für ein Objekt hat grundsätzlich als sicheren, zuständigen und seriösen Partner/Berater an.
Die Provision unterliegt den gesetzlichen Bestimmungen der Immobilienmaklerverordnung. Die Obergrenze darf nicht überschritten werden. Käufer und Verkäufer kennen ganz genau die gesetzliche Höhe der auf sie zukommenden Kosten des Maklers. Der Makler ist seit Ende August 2008 gesetzlich verpflichtet, eine Versicherung abzuschließen. Wenn also der Makler "Mist" baut, genießt sein Kunde durch die Vermögensschadenshaftpflichtversicherung seines Maklers mehr Sicherheit.
Der neue Energieausweis nach den EU-Gebäuderichtlinien kennzeichnet den Energiebedarf von Gebäuden unter Normbedingungen. Er ist ein relativ neuer Begriff, vergleichbar in einem anderen Bereich mit dem Typenschein für ein Auto. Beide beschreiben die Konstruktion, Bauweise, vorgesehene Nutzung und als sehr wichtigen Punkt den Energiebedarf bei einer definierten Betriebsweise (Normverbrauch). Beim KFZ ist es der Kraftstoffverbrauch bei konstanter Geschwindigkeit auf ebener Strecke, beim Haus im Allgemeinen der jährliche Energiebedarf für 1 m² Bruttogeschoßfläche.
Der Energieausweis ermöglicht Ihnen die Beurteilung der Energieeffizienz Ihres Gebäudes, bzw. Ihres Nutzungsobjektes, wie Wohnung, Büro oder Geschäftslokal. Es werden die Gebäudehülle, die Heizungsanlage, Lüftung, Warmwasserbereitung und die verwendete Energieart beurteilt. Natürlich wird dieser Energieausweis den Marktwert von Häusern, Wohnungen, Büros und Geschäftslokalen beeinflussen. Er sagt nichts über den real auftretenden Energieverbrauch aus. Es soll ja auch nicht der Nutzer bewertet, sondern das Gebäude gekennzeichnet werden.
Es ist ein Energieausweis bei einem Neubau, bei umfassender Sanierung, bei Verkauf, bei Vermietung oder Verpachtung von Gebäuden bzw. Nutzungsobjekten vorzulegen. Für Ihr bestehendes Haus, Ihre Wohnung, das/die Sie NICHT verkaufen oder vermieten wollen, ist auch kein Energieausweis erforderlich. Ab 1.1.2009 müssen alle Bauherren den Energieausweis bereits im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens vorlegen.
Der Energieausweis für Wohngebäude enthält neben den allgemeinen Daten des Gebäudes und des Standortes Folgendes:
Der Heizwärmeenergiebedarf wird in Energieklassen bewertet. Die Skala reicht von G (= sehr schlecht mit mehr als 250kWh/m² beheizter Bruttogeschoßfläche/pro Jahr) bis A++ (= sehr gut mit unter 10kWh/m² beheizter Bruttogeschoßfläche/pro Jahr). A++ entspricht dem Passivhaus-Standard.
Ab 1.1.2009 muß bei jedem Verkauf und jeder Vermietung / Verpachtung von Gebäuden und Nutzungsobjekten wie Wohnungen, Büros und Geschäftslokalen ein Energieausweis vom Eigentümer vorgelegt werden. Dieser Ausweis hat eine 10-j�hrige Gültigkeit.
Die Kosten für einen Energieausweis für eine Wohnung, von einem Sachverständigen erstellt, belaufen sich ab Euro 300,--. Für große Zinshäuser kann das bis zu einigen tausend Euro kosten.
© ERA Dietrich&Partner Makler-Login